Unterstützungsmaβnahmen der Investitionstätigkeit

In der Region Kostroma gilt das Regime der Meistbegünstigung

der Investitionstätigkeit und zwar:

 - Feststellung der Begünstigungen für regionale Steuer für dir Rückflugdauer des Investitionsprojektes. Die Investitionsobjekte können voll  von den Vermögensteuern auf Grund des Gesetzes Region Kostroma vom 24.11.2004 № 153-ЗКО «Über die Vermögenssteuer der Organisationen» befreit werden. Ein Teil der regionalen Gewinnsteuer unterliegt auch der Erleichterung vom 18 bis 13,5 % auf Grund des Gesetzes «Über die Gewinnsteuererleichterung für die Benutzer der Investitionsobjekte» vom 03.03.2006 № 8-4-ЗКО;

 - Subventionierung des Baues (Renovierung) der Transport-, Energie-, und Ingenieurinfrastruktur der Inbestitionsobjete aus den Finanzmitteln des Investitionsfonds der Region Kostroma gemäβ der Ordnung über den Fonds der Region Kostroma;

 - Оrganisatorische Untertützung und Begleitung des Investitionsprojektes auf allen Realisationsphasen laut der Ordnung über die Investitions- und Industrieverwaltung der Gebietsverwaltung Kostroma