Unterstützungsmaβnahmen der Investitionstätigkeit
In der Region Kostroma gilt das Regime der Meistbegünstigung
der Investitionstätigkeit und zwar:
- Feststellung der Begünstigungen für regionale Steuer für dir Rückflugdauer des Investitionsprojektes. Die Investitionsobjekte können voll von den Vermögensteuern auf Grund des Gesetzes Region Kostroma vom 24.11.2004 № 153-ЗКО «Über die Vermögenssteuer der Organisationen» befreit werden. Ein Teil der regionalen Gewinnsteuer unterliegt auch der Erleichterung vom 18 bis 13,5 % auf Grund des Gesetzes «Über die Gewinnsteuererleichterung für die Benutzer der Investitionsobjekte» vom 03.03.2006 № 8-4-ЗКО;
- Subventionierung des Baues (Renovierung) der Transport-, Energie-, und Ingenieurinfrastruktur der Inbestitionsobjete aus den Finanzmitteln des Investitionsfonds der Region Kostroma gemäβ der Ordnung über den Fonds der Region Kostroma;
- Оrganisatorische Untertützung und Begleitung des Investitionsprojektes auf allen Realisationsphasen laut der Ordnung über die Investitions- und Industrieverwaltung der Gebietsverwaltung Kostroma