Investitionsmemorandum der Region Kostroma
Kapitel 1. Allgemeine Bestimmungen
1. Investment-Memorandum der Region Kostroma (im Folgenden - die Gründungsurkunde) legt Schwerpunkte für die Entwicklung und Unterstützung der Investitionstätigkeit in der Region Kostroma.
2. Das Memorandum soll strategische Ziel der Region Kostroma Verwaltung zu erreichen - die Organisation und Entwicklung von wettbewerbsfähigen, effizienten und sozial orientierten Wirtschaft der Region Kostroma.
3. Kostroma regionalen Behörden, die strukturellen Unterteilungen der Region Kostroma Verwaltung Umsetzung regionaler Anlagepolitik und einen Beitrag zur Umsetzung Investitionsprojekte auf dem Territorium der Region Kostroma sind verantwortlich für die Umsetzung dieser Vereinbarung.
4. Das Memorandum kann als Grundlage für die Entwicklung und Erstellung von Plänen auf der Investitionstätigkeit der Subjekte der Investitionstätigkeit verwendet werden.
Kapitel 2. Themen der Investitionstätigkeit
5. Die Themen der Investitionstätigkeit sind Investoren, Kunden, Lieferanten, Nutzer der Objekte der Investitionstätigkeit und anderen Teilnehmern des Investmentprozesses. Die Themen der Investitionstätigkeit können natürliche und juristische Personen, auch ausländische, sowie nationale und internationale Organisationen sein.
Kapitel 3. Interaktion der Subjekte der Investitionstätigkeit
6. Die Reihenfolge der Interaktion der Subjekte der Investitionstätigkeit wird im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung festgelegt und definiert durch Vorschriften durch Subjekte der Investitionstätigkeit in Übereinstimmung mit internationalen Verträgen der Russischen Föderation, föderale Gesetze und andere Rechtsakte der Russischen Föderation geschaffen, Gesetze und andere Rechtsakte der Region Kostroma, Rechtsakte der lokalen Behörden der Region Kostroma.
Kapitel 4. Hauptrichtungen der Anlagepolitik
7. Hauptrichtungen der Anlagepolitik des Kostroma Region sind:
1) Schaffung von günstigen Investitionsklimas in der Region Kostroma;
2) Informationen und personelle Unterstützung der Investitionstätigkeit;
3) Verbesserung der Rechtsgrundlage der Region Kostroma, die die Investitionstätigkeit regelt;
4) Übergang von Kostroma Region Wirtschaft auf die Bühne der innovativen Entwicklung;
5) Verbesserung der Mechanismus der Anziehung von Investitionen;
6) Verbesserung der Effizienz der staatlichen Unterstützung der Investitionstätigkeit;
7) Verbesserung der Unterstützung für die wirksame Investitionen auf die Produktion von wettbewerbsfähigen Produkten;
8) Entwicklung der Infrastruktur für die Investitionstätigkeit;
9) Umsetzung der ökologisch sauberen (Abfalloses) Technologien der modernen High-Performance-Systeme für Wasser-und Luftreinhaltung und Recycling verwenden - die Ökologisierung der industriellen Produktion;
10) Erhöhung der Anziehung von Investitionen in High-Tech-Industrie;
11) energiesparende Technologien, Informations-und Kommunikationstechnologien und Elektronik, neue Materialien und chemische Technologien;
12) Schaffung von günstigen Bedingungen für die Mobilisierung der internen Ressourcen und Investitionen, den Fluss von ausländischen Investitionen Ressourcen und modernen Technologien in der Region Kostroma Wirtschaft;
13) Ausweitung der Investitionen Quellen;
14) Maßnahmen zur Information Berichterstattung über Chancen der Region Kostroma, einschließlich Informationen über die Investitionsmöglichkeiten, Investitionsvorhaben und Investitionen Vorschläge der Region Kostroma in den Massenmedien und im Internet;
15) Angleichung der Ausgangsbedingungen für den Anlageprozess in städtischen Bezirken der Region Kostroma mit unterschiedlichen sozialen-und wirtschaftlichen Entwicklung;
16) Bildung und Information über Investitionsmöglichkeiten in Kostroma Region Gebieten;
17) Entwicklung von öffentlich-privaten Partnerschaften als Schlüssel-Mechanismus für die Anziehung von Investitionen für Infrastruktur, soziale Projekte und Projekte im Bereich der Wohnungs-und Versorgungsleistungen;
18) Verbesserung der Cluster-Ansatz basiert auf:
Gründung und Entwicklung der regionalen Industrie-Clustern;
Gründung und Entwicklung von Industrieparks;
Entwicklung von öffentlich-privaten Partnerschaften;
aktive Arbeit zwischen Kostroma Region Verwaltung und Institutionen des Bundes (Investitionsfonds der Russischen Föderation, State Corporation "Bank für Entwicklung und Aussenwirtschaft", OAO "Rusnano", etc.), Venture Capital Fonds, Ministerien und Abteilungen für innovative Wirtschaft und Schaffung effiziente Infrastruktur-Geschäftsklima-Entwicklung;
19) Mechanismen für Investitionsvorhaben Förderung nach den Chancen von Investitionen Institutionen.
Kapitel 5. Grundsätze der Anlagepolitik
8. Die Anlagepolitik der Region Kostroma basiert auf den folgenden Prinzipien:
1) Unterstützung der Investitionstätigkeit
Günstige Bedingungen für Investitionsvorhaben Umsetzung in der Region Kostroma in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung, staatliche Unterstützung für Investitionsprojekte Umsetzung.
Investitions-standorte mit notwendigen Infrastruktur oder Websites, die für Anforderungen des jeweiligen Anlegers ausgestattet werden.
2) Schaffung gleicher Bedingungen für russische und ausländische Investoren
Schaffung gleicher Bedingungen für russische und ausländische Investoren. Das Interesse an Unternehmen auf die weitere Expansion des Unternehmens in der Region Kostroma, unabhängig davon, in welchem Land sie vertreten konzentriert.
3) Recht des Anlegers für die freie Wahl des Vertragspartners
Die strikte Einhaltung des Rechts des Anlegers für die freie Wahl der Auftragnehmer, Lieferanten und anderen Partnern, Nicht-Einmischung in Finanz-und Wirtschaftstätigkeit der Investor die Durchführung des Projekts in Kostroma Region.
4) Reduzierung der administrativen Barrieren
Reduzierung der administrativen Hürden, die Minimierung von Risiken der Korruption, sowie die Entwicklung der "Ein Fenster"-Prinzip und die öffentliche und kommunale Dienstleistungen in elektronischer Form.
5) Schutz der Rechte des Investors
Garant für den Schutz der Rechte des Anlegers in Kostroma Region ist der Gouverneur der Region Kostroma. Schutz gegen Annahme von Rechtsakten der Region Kostroma, die die Positionen der Investoren in der Region Kostroma verschlechtern kann, sowie Schutz vor illegalen Aktionen von den Behörden der Region Kostroma und lokalen Behörden der Bezirke der Region Kostroma werden dem Anleger gewährleistet .
6) Entwicklung der menschlichen Ressourcen
Schaffung von Voraussetzungen für die Bereitstellung der Investitionsprojekte mit qualifiziertem Personal, Unterstützung bei der Schaffung von neuen Spezialitäten in den Bildungseinrichtungen der Region Kostroma für Investoren 'requirements.
7) Zusammenarbeit und konstruktiven Dialog mit der Wirtschaft und Investitionen Themen
Diskussion über Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung der Investitionstätigkeit in Kostroma Region und Organisation von Genehmigungsverfahren mit Investoren gefördert werden, um zu verbessern und zu aktualisieren geltenden Gesetzgebung der Region Kostroma im Bereich der Regulierung der Investitionstätigkeit.
8) Transparenz
Die Gewährleistung der Transparenz der Informationen über die Tätigkeit der Behörden der Region Kostroma, lokale Behörden von Landkreisen der Region Kostroma und freien Zugang zu legislative Grundlage der Region Kostroma.
Kapitel 6. Vorgehensweise der Arbeit mit Investoren
9. Jeder Investor wird von den verantwortlichen Spezialisten der Region Kostroma Verwaltung, Exekutive Behörden der Region Kostroma und lokalen Behörden der Bezirke der Region Kostroma, um den Investor mit Informationsmaterial für Lösungen Entwicklung erforderlich sind, Vermittlung von Business-Meetings begleitet und berät auf Fragen zur Finanzierung von Investitionsvorhaben Umsetzung beziehen, die die erforderlichen rechtlichen Verfahren für Investitionsvorhaben Abstimmung mit der Entwicklungsstrategie der Region Kostroma in allen Phasen der Umsetzung Investitionsvorhaben.
10. Das Verfahren der Zusammenarbeit mit Investoren umfasst Pre-Investitionen und Stadien der Projektdurchführung.
11. Hauptrichtungen der Pre-Investitionen Stadium der Projektdurchführung sind:
1) Bereitstellung der potenziellen Investor mit Informationen über die Möglichkeit der Standort des geplanten Investitionsvorhabens (Investitionsstandorte, operierenden Unternehmen unter Berücksichtigung des Satzes über die Zusammenarbeit usw. interessiert), soziale und wirtschaftliche Klima in Kostroma Region, Transport Systeme, Human Resources von Kostroma Region und Landkreisen, der natürlichen Ressourcen, etc.;
2) organisatorische Unterstützung des Investors in den Besuch der Investitionsstandorte in Kostroma Region, um die Verhandlungen (mit den lokalen Behörden, natürliche Monopole, potenzielle Partner, etc.) zu koordinieren;
3) Beratung von Investoren zu Fragen im Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben Umsetzung, Möglichkeiten, die der Anleger während der Projektdurchführung (Zusammenarbeit mit operativen Unternehmen der Region Kostroma, Joint Ventures Erstellung, etc.) verwenden können;
4) Möglichkeit der Unterzeichnung des Protokolls und (oder) Absichtserklärung zwischen Kostroma Region Verwaltung und dem Investor, das beinhaltet:
Ziele der Unterzeichnung des Protokolls und (oder) Vereinbarung von Vorsatz;
allgemeine Merkmale des Vorhabens (vor der Auswahl eines Grundstücks);
Pflichten der Parteien in Bezug auf den Informationsaustausch, die Unterstützung der Investor von Kostroma Region Verwaltung auf Klärung Projekts Eigenschaften;
Reihenfolge der Interaktion zwischen den Parteien im Verlauf der Klärung des Projekts Eigenschaften;
Liste der Maßnahmen zielte darauf ab, Zielerreichung;
Verfahren und Bedingungen einzugehen Einigung über die Investitionsvorhaben der Maßnahme (die Investition Vereinbarung);
5) Präsentation des Investitionsvorhabens.
12. Das Verfahren der Zusammenarbeit mit Investoren an der Investitionsphase der Projektdurchführung, sowie das Verfahren der Gewährung der staatlichen Unterstützung in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung wird in der Investor-Handbuch, das im Internet unter dem Portal von Kostroma Regionen vertreten ist dargelegt (http://www.adm44.ru) und der Investitions-Portal der Region Kostroma (http://www.investkostroma.ru).
Kapitel 7. Formen der staatlichen Unterstützung der Investitionstätigkeit
13. Staatliche Unterstützung in Kostroma Region zu Themen der Investitionstätigkeit in den folgenden Formen gewährt:
1) Befreiung von der Grundsteuer während der Amortisationszeit der Investition, aber nicht mehr als die geschätzte Amortisationszeit;
2) Verringerung der Einkommensteuer, zahlbar an die Region Kostroma Budget von 18 auf 13,5% während der Amortisationszeit des Projekts;
3) Steuern und andere Vorteile durch die örtlichen Behörden zur Verfügung gestellt;
4) Unterstützung von Petitionen und Beschwerden von Investoren föderalen öffentlichen Behörden, die Preisgestaltung regelt für natürliche Monopole, Banken und anderen Finanz-und Kreditinstituten, über die Anwendung in Bezug auf sie von den meisten-Meistbegünstigung;
5) organisatorische Unterstützung der Investitionsprojekte;
6) Bereitstellen einer Steuergutschrift für Investitionen in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften über Steuern und Gebühren;
7) die Subventionen für juristische Personen (mit Ausnahme von Subventionen zu Zustand (kommunalen) Einrichtungen), private Unternehmer und Privatpersonen (Hersteller von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen) in Übereinstimmung mit dem Budget Rechtsvorschriften über unentgeltliche und unwiderrufliche Grundlage, um Kosten zu decken über die Produktion (Umsatz) von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen;
8) mit den unteren Grenzen der Zahlung für Kostroma Region Ressourcen (einschließlich Miete) für Anlageobjekte in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften;
9) anderen Formen der staatlichen Unterstützung durch die aktuelle Gesetzgebung der Region Kostroma vorgesehen.