Massnahmen der administrativen Unterstuetzung der Investitionstaetigkeit

Die organisatorisch-rechtlichen Bedingungen in der Region Kostroma tragen der effektiven Investitionstaetigkeit mit dem Mindestrisiko bei.

Das  entwickelte System der Investitionsgesetzgebung bildet die Bedingungen der Transparenz, der logischen Einfachkeit und hoher Geborgenheit der Investitionstaetigkeit, was insgesamt hauptsaechlich das investitionsrisiko minimisiert. 

Niveau

Unterstuetzungsform

 

 

 

foederal

Die Gewaehrung der Haushaltsmittel des Investitionsfonds der Russischen Foederation fuer die Realisation von regionalen Investitionsprojekten der Entwicklung der Transport-, Kommunal-, und Energieinfrastruktur und der Realisation der innovativen Projekten.

Die Anordnung der Regierung RF vom 01.03.2008 Nr. 134                        «Ueber Regelung der Bildung und Verwendung der Haushaltsmittel des Investitionsfonds der RF»

 

Moeglichkeit der zweimaligen Bezahlungsreduzierung fuer die Miete des Waldstueckes im Rahmen des Investitionsprojektes im Laufe der Rueckflussdauer.

Die Anornung der Regierung RF vom 30.06.2007 Nr. 419 «Uber die Prioritaetsinvestitionsprojekte im Bereich Forstgewinnung»

 

Die Kredit-, Darlehen-, Garantiegewaehrung sowie die Finanzierung auf rueckzahlbare Basis der Investitionsprojekte mit der Rueckflussdauer nicht mehr als 5 Jahre bei der Gesamtsumme der Investitionen mehr als 2 Mlrd. Rubel

Foederalgesetz vom 17.05.2007 Nr. 82-FZ «Ueber Entwicklungsbank», Anordnung der Regierung RF vom 27.07.2007 Nr. 1007-p

 

Finanzierung auf Kosten der Staatskoerperschaften

Einige Rechtsakte Russischer Foederation

 

regional

In der Region Kostroma gilt das Regime der Meistbegünstigung

der Investitionstätigkeit und zwar:

-         Feststellung der Begünstigungen für regionale Steuer für dir Rückflugdauer des Investitionsprojektes.                                      Die Investitionsobjekte können  von den Vermögensteuern voll befreit werden. Ein Teil der regionalen Gewinnsteuer unterliegt auch der Erleichterung vom 18 bis 13,5 %;

-         Anwendung fuer die Investierungsobjekte der Untergrenzen der Bezahlung fuer die Ressourcen der Region Kostroma;

-         organisatorische Unterstuetzung und Begleitung des Investitionsprojektes;

-         Unterstuetzung der Antraege an die foederalen Organen, Banken, und andere Finanz-und Kreditbehoerden ueber die Anwendung der Regime der Meistbeguenstigung.

Gesetz «Über die Gewinnsteuererleichterung für die Benutzer der Investitionsobjekte» vom 03.03.2006 № 8-4-ЗКО

munizipal

Die Steuerverguenstigungen seitens der Organe der oertlichen Selbstverwaltung. Es handelt sich ueber volle oder teilweise Befreiung vom Bodensteuer sowie ueber die Reduzierung der Mietbezahlung fuer das Eigentum und die Grundstuecke des Munizipaleigentums.

Einige munizipale Rechtsakte der Region Kostroma