Investitionsfonds der Region Kostroma
Der Bau der fuer die Realisation von grossen Investitionsprojekten notwendigen Ingenieur-, Transport-, und Energieinfrastruktur ist unter Ausnutzung der Finanzmittel des Investitionsfonds der Region Kostroma moeglich.
Die Haushaltsmittel des Investitionsfonds werden in folgenen Formen gewaehrleistet:
- Haushaltsinvestitionen in die Investitionsobjekte des Staatseigentums in der Region Kostroma;
- Haushaltsinvestitionen in die Investitionsobjekte des Staatseigentums in der Region Kostroma im Rahmen der Konzessionsvereinbarungen;
- Finanzierung der Erarbeitung der Projektdokumentation fuer die Investitionsobjekte des Staatseigentums in der Region Kostroma;
- Finanzierung der Erarbeitung der Projektdokumentation fuer die Investitionsobjekte des Staatseigentums in der Region Kostroma im Rahmen der Konzessionsvereinbarungen.
Die Anordnung ueber den Investitionsfonds der Region Kostroma bestimmt drei Grundformen der Projekte:
- Staatliche Projekte mit Minimalkosten von 5 Mlrd. Rubel und mit der Investitionsbeteiligung in Hoehe von 25 %;
- Regionale Investitionsprojekte mit Minimalkosten von 500 Mio. Rubel und mit der Investitionsbeteiligung in Hoehe von 50 %;
- Projekte mit Minimalkosten weniger als 50 Mio. Rubel, die die regionale Unterstuetzung beanspruchen, ohne Mittelbeschaffung des Foederalen Investitionsfonds.
Die Auswahl der Investitionsprojekte, die die staatlcihe Unterstuetzung aus der Mittelbeschaffung des Investitionsfonds beanspruchen, erfolgt der Rat fuer die Anwerbung von Investitionen und die Verbesserung des Investitionsklima der Region Kostroma.